Angela Pfäffli fordert aktive Information über die Patientenverfügung
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FDP-Kantonsrätin Angela Pfäffli (Grosswangen) fordert den Regierungsrat mittels Postulat auf, die Luzerner Bevölkerung über die Mittel der Patientenverfügung, Organspende Ausweis und Vorsorgeauftrag aktiv und intensiv zu informieren und dafür zu werben. Allenfalls ist zu überlegen, ob und in welcher Form förderliche Anreize geschaffen werden könnten. Die Aufnahme dieses Anliegens soll im Rahmen der vom Kantonsrat gesprochenen Mittel erfolgen.
Dies weil sich die medizinisch-technische Entwicklung sowie auch die pharmazeutischen Behandlungsmöglichkeiten in den letzten Jahrzehnten enorm weiterentwickelt haben. Information und Prävention aber vor allem auch viele neue und erfolgreiche Behandlungsmöglichkeiten prägen unser ausgezeichnetes Gesundheitswesen in der Schweiz und ermöglichen eine massive Steigerung der Volksgesundheit mit entsprechenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Wir werden immer älter und bleiben länger gesund. Das ist erfreulich. Doch unser System birgt Tücken, hat seinen Preis und stellt viele Menschen vor grosse Herausforderungen ob der vielen Möglichkeiten der modernen Medizin.
Unsere Gesellschaft als Ganzes, insbesondere aber jeder Einzelne ist gefordert, sich konkret mit der Frage „wieviel und wann“ auseinander zu setzen und in Selbstbestimmung darüber zu entscheiden was oder wie mit ihm geschehen soll, wenn er nicht mehr urteilen kann, ob und welche Organe er zur Verfügung stellen will oder wer an seiner Stelle nach seinem Willen entscheiden soll. Die “Patientenverfügung“ ist ein mögliches und bewährtes Mittel, Klarheit insbesondere in Notsituationen zu schaffen und vielen kritisch zu beurteilenden Therapie- und Behandlungsmassnahmen entgegen zu wirken bzw. vorzubeugen. Auch Organspendeausweis und Vorsorgeauftrag schaffen Klarheit nicht nur für sich selbst sondern auch für Angehörige und Fachpersonen.
Eine umfassende Information unserer Bevölkerung steigert die Akzeptanz und die Bereitschaft, die genannten Instrumente zu gebrauchen und auszufüllen. Damit schaffen wir nicht nur Klarheit, sondern können auch Optimierung in der Gesundheitsversorgung erreichen, Menschenleben retten und unnötige Bürokratie und Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Ein positiver Nebeneffekt einer flächendeckenden Implementierung der genannten Instrumente sind in der Folge mögliche Minderausgaben in der Gesundheitsversorgung und der Administration der öffentlichen Hand.
Den Vorstoss finden Sie HIER.